Zusammenfassung: Der UFS führt mit seiner Entscheidung aus, ob der bloße Erwerb von Liegenschaften bereits eine Steuerbefreiung nach Art 34 BBG 2001 rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: Art 34 BBG 2001
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Zusammenfassung: Der UFS führt mit seiner Entscheidung aus, ob der bloße Erwerb von Liegenschaften bereits eine Steuerbefreiung nach Art 34 BBG 2001 rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: Art 34 BBG 2001
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