Zusammenfassung: Gegenständlich erläutert der UFS, ob bei der entgeltlichen Überlassung einer Turnhalle, die von der Gemeinde geleast wird, an eine Volksschule von hoheitlicher Tätigkeit auszugehen ist. Welche Auswirkungen ergeben sich umsatzsteuerlich?
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 UStG