Zusammenfassung: Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine gemeinnützige Einrichtung auch nach Eröffnung des Konkursverfahrens (im Hinblick auf die Steuerbefreiung) als solche gelten kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO
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Zusammenfassung: Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine gemeinnützige Einrichtung auch nach Eröffnung des Konkursverfahrens (im Hinblick auf die Steuerbefreiung) als solche gelten kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO
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