Zusammenfassung: Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine im Interesse einzelner Auftraggeber durchgeführte Auftragsforschung als gemeinnützig gelten könne.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO
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Zusammenfassung: Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine im Interesse einzelner Auftraggeber durchgeführte Auftragsforschung als gemeinnützig gelten könne.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO
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