Zusammenfassung: Der Autor analysiert die Argumentationslinie des VwGH, der darlegte, dass eine volle Abdeckung der Kosten, Steuern und sonstigen Aufwendungen durch den Preis die Annahme einer Überwälzung der Getränkesteuer auf die Konsumenten rechtfertigt. Weiters legte der VwGH dar, dass die Beweislast für den Nachweis eines durch die Einhebung der Getränkesteuer bedingten wirtschaftlichen Nachteils dem Handelsunternehmen obliegt.