Zusammenfassung: Der Autor beleuchtet die Frage, aus welchen Rechtsgrundlagen eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Beleuchtung ihrer öffentlichen Strassen und Plätze abgeleitet werden könnte und vertritt resümierend die Ansicht, dass Gemeinden sowohl die Wegehalterhaftung iSd § 1319a ABGB als auch die Bauwerkehaftung iSd § 1319 ABGB trifft. Erwägungen zu den Verkehrssicherungspflichten auf Baustellen, zur Zurechnung des Fehlverhaltens von Gehilfen und zur Beweislastverteilung runden den Beitrag schließlich ab.