Zusammenfassung: Ab 2008 unterliegen nur noch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Müllabfuhr dem ermäßigten Steuertarif.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 Z 13 UStG
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Zusammenfassung: Ab 2008 unterliegen nur noch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Müllabfuhr dem ermäßigten Steuertarif.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 Z 13 UStG
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