Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die EG-Vertragswidrigkeit der Ausfallshaftung der öffentlichen Hand für Sparkassen und Landeshypothekenbanken. In diesem Zusammenhang wird auch besprochen, ob die gegenständliche Ausfallshaftung als staatliche Beihilfe nach Art 87 EGV angesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 SPG; Art 87 EGV