Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Rechnungslegungspflicht von Vereinen nach dem Vereinsgesetz 2002 besprochen. Dabei geht der Autor insbesondere auf die Zuständigkeit für die Prüfung der Vereine und die dazu gehörigen Vorschriften ein.
Rechtsgrundlagen: § 21 VerG 2002; § 22 VerG 2002