Ein Haus, das mit "Echtem Hausschwamm" befallen war, und ein Haus mit Marderbefall wurden von den Eigentümern saniert. Der VwGH hatte zu klären, ob die Sanierungskosten einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 abziehbar sind. VwGH 28. 5. 2026, Ro 2023/15/0027; VwGH 30. 6. 2026, Ro 2026/15/0025.

