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Ernennung eines Bauarbeiters zum Polier nach dem AngG: kein automatischer Übergang in das BMSVG

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2026/493RdW 2026, 630 Heft 9 v. 10.9.2026

BUAG: § 33a Abs 5

Wird ein dem BUAG unterliegender Arbeiter innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses zum Polier ernannt und damit (als solcher) nunmehr kraft Gesetzes als Angestellter beschäftigt, unterliegt er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dem BUAG, sondern dem Abfertigungsrecht des AngG.

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