vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Heumarkt Neu 2021" und "Heumarkt Neu 2023" UVP-pflichtig

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2026/487RdW 2026, 623 Heft 9 v. 10.9.2026

UVP-G 2000: § 3, Anhang 1

Die Projektwerberin begehrte bei der Wr LReg die Feststellung, dass für zwei Projekte zur Umgestaltung des "Heumarkt-Areals" im dritten Wiener Gemeindebezirk, nämlich für das Projekt "Heumarkt Neu 2021" und für das Projekt "Heumarkt Neu 2023" jeweils keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte