UVP-G 2000: § 3, Anhang 1
Die Projektwerberin begehrte bei der Wr LReg die Feststellung, dass für zwei Projekte zur Umgestaltung des "Heumarkt-Areals" im dritten Wiener Gemeindebezirk, nämlich für das Projekt "Heumarkt Neu 2021" und für das Projekt "Heumarkt Neu 2023" jeweils keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen sei.

