Im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028 hat die Bundesregierung auch ein umfangreiches Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BudBG 2027-2028) vorgelegt, das im 6. Abschnitt "Finanzen" die Änderungen im Steuerrecht enthält.1 Zum BudBG 2027-2028 erging sodann ein umfangreicher Abänderungsantrag, der parlamentarisch im Budgetausschuss (Nationalrat) am 26. 6. 2026 angenommen wurde.2 Nach einem Überblick zu den steuerlichen Änderungen werden sodann noch einige Highlights etwas genauer beleuchtet.

