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Anhebung der Dienstgeberabgabe ab 2027 geplant

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2026/342RdW 2026, 443 Heft 7 v. 13.7.2026

Ein Selbständiger Antrag des Budgetausschusses sieht vor, dass die Dienstgeberabgabe nach § 1 Abs 1 DAG für die Jahre 2027 bis 2030 um 3,6 Prozentpunkte (von 19,4 % auf 23 %) angehoben werden soll (562/I BlgNR 28. GP). Ab dem Jahr 2030 soll die Dienstgeberabgbe 21 % betragen.

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