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EuGH-GA: "Verantwortlicher" iSd Art 4 Nr 7 DSGVO?

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2026/340RdW 2026, 442 Heft 7 v. 13.7.2026

Bei einer natürlichen Person, die in Ausübung ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten nicht in eigenem persönlichen Interesse, sondern als Leiter einer Organisation und mittels der ihr von der Organisation zur Verfügung gestellten und vorgegebenen Mittel verarbeitet (hier: Schulleiter), handelt es nicht um einen "Verantwortlichen" iSd Art 4 Nr 7 DSGVO. Schlussanträge des Generalanwalts 18. 6. 2026, C-185/25, Waldfelber. Zum Vorabentscheidungsersuchen OGH 18. 2. 2025, 6 Ob 102/24d, RdW 2025/372.

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