ArbVG: § 105 Abs 1
Wird dem BR mitgeteilt, dass eine Betriebsstilllegung erfolgt und "alle Mitarbeiter ihren Job verlieren werden", und ist dem BR auch ohne die Nennung einzelner Namen (auch im Hinblick auf die konkrete Betriebsgröße) bekannt, wer betroffen ist, so ist von einer rechtswirksamen Verständigung des BR von der beabsichtigten Kündigung der betroffenen AN auszugehen.

