vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbrauchergerichtsstand: "Ausrichten" auf Verbraucherstaat bei verschiedenen Unternehmensbereichen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/298RdW 2026, 388 Heft 6 v. 10.6.2026

EuGVVO 2012: Art 17

Die besonderen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO 2012 für Verbraucherverträge sind gem Art 17 Abs 1 lit c EuGVVO 2012 ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte