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Anfechtung von Stifter-Änderungen durch Unterhaltsberechtigte

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/297RdW 2026, 387 Heft 6 v. 10.6.2026

EO: §§ 438 ff, § 443

Der Verzicht des Stifters auf das Widerrufs- oder Änderungsrecht oder die Einschränkung des Änderungsrechts durch Einführung von Ausübungsschranken können als Rechtshandlungen über Vermögensrechte des Stifters nach den §§ 438 ff EO angefochten werden.

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