Die wiederholte Feststellung von Spuren und Ausscheidungen von Schädlingen durch die zuständige Behörde reicht aus, um festzustellen, dass der Lebensmittelunternehmer keine geeigneten Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen vorgesehen hat. EuGH 13. 5. 2026, C-483/24, ALDI (Traces de nuisibles); zu einem belgischen Vorabentscheidungsersuchen.

