Bei einer Betriebserweiterung (wie hier) ist der Umsatzausfall anhand der tatsächlichen Umsatzdaten für den Vergleichszeitraum und nicht aufgrund einer "plausibilisierten Planungsrechnung" zu ermitteln. OGH 8. 4. 2026, 1 Ob 12/26k.
Bei einer Betriebserweiterung (wie hier) ist der Umsatzausfall anhand der tatsächlichen Umsatzdaten für den Vergleichszeitraum und nicht aufgrund einer "plausibilisierten Planungsrechnung" zu ermitteln. OGH 8. 4. 2026, 1 Ob 12/26k.
