ABGB: §§ 914 ff
GmbHG: § 16
Der Syndikatsvertrag zwischen den Streitteilen enthält neben einer Schlichtungsklausel (betr die interne Bereinigung von allfälligen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsteilen "iZm diesem Vertrag einschließlich der Auslegung dieses Vertrages und der Gesellschaftsverträge") auch eine Schiedsklausel, nach der sich die Vertragsteile für den Fall, dass "die Bereinigung der Meinungsverschiedenheiten durch den Stiftungsvorstand scheitern" sollte, "zur

