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GmbH - keine Auflösungsklage aus wichtigem Grund

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/134RdW 2026, 173 Heft 3 v. 11.3.2026

GmbHG: §§ 77, 84

UGB: §§ 133, 140

Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass - entgegen verbreiteter Lehrmeinungen - eine Auflösungsklage der Gesellschafter unzulässig ist, wenn der Gesellschaftsvertrag keine diesbezüglichen Regelungen enthält. Es liegt keine planwidrige Gesetzeslücke vor. Der Gesetzgeber hat die nach deutschem Recht (§ 61 dGmbHG) zulässige Möglichkeit einer Klage auf Auflösung der Gesellschaft bewusst nicht übernommen.

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