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Kfz-Haftpflichtversicherung - Eingriff des Mitfahrers in Fahrzeugsteuerung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/117RdW 2026, 152 Heft 3 v. 11.3.2026

Gem Art 12 RL 2009/103/EG [über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ...] deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Haftpflicht für Personenschäden aus der Nutzung eines Fahrzeugs "bei allen Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers". Die Frage einer etwaigen Verpflichtung, die Personenschäden, die der Fahrer des (hier) einzigen an einem Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs erlitten hat, durch eine Versicherung zu decken, unterliegt beim derzeitigen Stand des Unionsrechts weiterhin den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Personenschäden des Fahrers des einzigen an einem Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs müssen auch dann nicht durch die von der RL 2009/103/EG vorgesehene (obligatorische) Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sein, wenn ein Fahrzeuginsasse in die Steuerung dieses Fahrzeugs eingegriffen hat (hier durch Ziehen der Handbremse) und dieser Eingriff den Unfall verursacht hat. EuGH 12. 2. 2026, C-490/24, Stichting Koske; zu einem niederländischen Vorabentscheidungsersuchen.

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