Krankenstände befreien von der Arbeitspflicht bei gesicherter arbeitgeberseitiger Entgeltfortzahlung, dienstzeitabhängig steigend von jährlich sechs bis 12 Wochen vollem Entgelt und bis zu vier Wochen halbem Entgelt (§ 8 AngG, § 2 EFZG). Beruht der Krankenstand auf einem Arbeitsunfall, besteht ein eigenständiger Anspruch von bis zu acht bzw zehn Wochen vollem Entgelt. Voraussetzung ist die unverzügliche Meldung des Krankenstandes beim Arbeitgeber und auf dessen Verlangen die Vorlage einer (kostenlos erhältlichen) Krankenstandsbestätigung. Diese enthält keine medizinische Begründung. Der Arbeitnehmer schuldet grds dem Arbeitgeber keine solche. Er kann zudem grds auf die Richtigkeit der Krankschreibung durch den (behandelnden) Arzt vertrauen.

