AEUV: Art 101
RL 2014/104/EU : Art 10
Art 101 AEUV, gelesen im Licht des Effektivitätsgrundsatzes, und Art 10 Abs 2 RL 2014/104/EU [über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union; KartellschadensersatzRL - auch: SchadenersatzRL] stehen einer nationalen Regelung in ihrer Auslegung durch die zuständigen nationalen Gerichte entgegen, nach der für die Be-

