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EuGH-GA: Datenschutz und Smart-Meter

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/6RdW 2026, 6 Heft 1 v. 15.1.2026

Nach Ansicht des Generalanwalts kommt Art 5 Abs 3 e-Datenschutz-RL nicht bei einem Stromnetz zur Anwendung, über das Daten (Verbrauchsdaten, Meta-Daten, persönliche ID) zu den Zwecken der Art 20, 21 und 23 ElektrizitätsbinnenmarktRL übertragen werden, wenn das Stromnetz nicht öffentlich ist und der intelligente Zähler nicht im Eigentum des Verbrauchers steht.

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