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Kontrolle und das Einfriergebot - Rezente Entwicklungen in der Auslegung des Kontrollbegriffs im Lichte der EU-Sanktionen

WirtschaftsrechtPiotr Daniel KocabRdW 2025/453RdW 2025, 587 Heft 9 v. 11.9.2025

Ein sanktionsrechtliches Einfriergebot verfolgt das Ziel, sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen einer gelisteten Person einzufrieren. Welche Vermögenswerte unter den Begriff sämtliche fallen, ist eine Frage der Beziehung zwischen der gelisteten Person und einem konkreten Vermögenswert. Um eine möglichst hohe Effizienz der Sanktionen zu wahren, erstreckt sich das Einfriergebot auf Vermögenswerte, die eine gelistete Person kontrolliert. Solche Vermögenswerte befinden sich oft im Eigentum einer dritten Person. Es kommt somit zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem Eingriff in Eigentumsrechte einer nicht-sanktionierten Person einerseits und andererseits der Pflicht eines EU-Wirtschaftsteilnehmers, rasch zu handeln, um nicht gegen Sanktionen zu

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