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Zum Verbot der Anrechnung auf den Ausgleichsanspruch

WirtschaftsrechtIngeborg Edel/Kordula KranklRdW 2025/452RdW 2025, 585 Heft 9 v. 11.9.2025

Das OLG München setzte sich mit Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Handelsvertretervertrags auseinander und traf folgende Entscheidung:

Eine Vertragsregelung, durch die der Handelsvertreter rund 97 % seiner laufenden Einkünfte im Zeitraum zwischen der Erklärung der ordentlichen Kündigung und dem Wirksamwerden der Kündigung einbüßt, kann auch dann eine unzulässige und daher gem §§ 134 BGB, 89 Abs 2 Satz 1 dHGB unwirksame Kündigungserschwernis sein, wenn der Kündigungszeitraum lediglich drei Monate beträgt.

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