vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kunstsammlung als Teil des gesetzlichen Vorausvermächtnisses?

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiter/Bearbeiterin: Wolfgang KolmaschRdW 2025/447RdW 2025, 583 Heft 9 v. 11.9.2025

Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können wertvolle Kunstwerke, die zur Dekoration in der Ehewohnung aufgehängt oder aufgestellt waren, in das Vorausvermächtnis fallen. Nicht davon umfasst sind sie, wenn die Funktion als Wertanlage oder als Bestandteil einer Kunstsammlung so deutlich in den Vordergrund trat, dass die Dekorationsfunktion nur mehr ganz untergeordnete Bedeutung hatte. OGH 29. 7. 2025, 2 Ob 38/25i.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte