Die bekl ORF-Beitrags Service GmbH (vormals GIS-Gebühren Info Service GmbH) ist eine mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Gesellschaft. Ein Unterlassungsanspruch gegen sie aus einer behaupteten rechtswidrigen Datenverarbeitung iZm ihrer hoheitlichen Tätigkeit kann nicht im Rechtsweg geltend gemacht werden. OGH 3. 7. 2025, 6 Ob 62/25y.

