LSD-BG: § 29 Abs 1, § 25
VStG: § 27 Abs 2
Gem § 29 Abs 1 erster Satz LSD-BG begeht, wer als AG einen oder mehrere AN beschäftigt oder beschäftigt hat, ohne ihm oder ihnen zumindest das gebührende Mindestentgelt zu leisten, unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen AN eine einzige Verwaltungsübertretung. Diese Anforderung wird in aller Regel erfüllt, wenn es um die Unterentlohnung mehrerer an einem Arbeitsort eingesetzter AN geht und bei grenzüberschreitenden Entsendungen einheitliche Auftragsverhältnisse (mit einem inländischen Auftraggeber) bestehen.

