Werden bei der Veräußerung des KG-Anteils die Wertpapiere des Sonderbetriebsvermögens, für die der investitionsbegünstigte Gewinnfreibetrag geltend gemacht wurde, nicht mitveräußert, kommt es zur Nachversteuerung. - VwGH 24. 4. 2025, Ro 2023/15/0026.

