Von Patentaufwendungen kann eine Forschungsgesellschaft nur dann Forschungsprämie geltend machen, wenn diese Aufwendungen notwendiger Teil eines laufenden Entwicklungs- oder Forschungsprozesses sind und somit der weiteren Forschung und Entwicklung dienen. - VwGH 24. 4. 2025, Ro 2023/15/0021.

