Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 21. 10. 2025, veröffentlicht am 12. 11. 2025, die Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) betreffend zwei Vorschriften des internationalen Steuerrechts, namentlich § 50d Abs 9 Satz 1 Nr 2 dEStG mit der zusammenhängenden Anwendungsbestimmung nach § 50d Abs 9 Satz 3 dEStG, für unzulässig erklärt. Damit hat das BVerfG den Ausschluss der Anwendung der in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbarten Ausnahmen von der deutschen Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen, sogenannter "Treaty Override", für verfassungsmäßig erklärt.

