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VwGH: Voraussetzung für die geänderte Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben

SteuerrechtRdW 2025/649RdW 2025, 860 Heft 12 v. 9.12.2025

Auf der Grundlage des § 201 Abs 2 Z 1 BAO darf das Finanzamt bei Selbstbemessungsabgaben eine Korrektur nur innerhalb eines Jahres ab der Bekanntgabe des selbst berechneten Steuerbetrages durch den Steuerschuldner vornehmen. - VwGH 29. 9. 2025, Ro 2024/16/0009.

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