EuInsVO: Art 7, Art 18
IO: §§ 221, 231, 240
Die Wirkungen eines ausländischen Insolvenzverfahrens auf anhängige massebezogene Rechtsstreitigkeiten richten sich jedenfalls nach österreichischem Recht, weil sowohl das österreichische Internationale Insolvenzrecht als auch die EuInsVO zu diesem Ergebnis führen.

