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KG: Feststellung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses - Passivlegitimation

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/621RdW 2025, 818 Heft 12 v. 9.12.2025

ZPO: §§ 14, 228

Feststellungsklagen über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses einer Kommanditgesellschaft müssen auch dann sämtliche Gesellschafter auf Kläger- oder Beklagtenseite als notwendige Streitgenossen erfassen, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass nur die Gesellschaft geklagt werden kann. Die Gesellschafter bilden sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite jeweils eine einheitliche Streitpartei.

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