ABGB: § 936
Das hier in der Gesellschaftervereinbarung enthaltene Abtretungsangebot der B-Gesellschafter an die "H-Gesellschafterin" (Abtretung der Gesellschaftsanteile zu einem näher genannten Preis, wenn ein B-Gesellschafter als Geschäftsführer ausscheidet und binnen 14 Tagen kein anderer B-Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt wird) stellt einen Optionsvertrag dar.

