"Ackerboxen" stellen eine besondere Form von immer häufiger anzutreffenden Selbstbedienungsläden dar, in denen regionale Produkte angeboten werden. Der VwGH hat sich jüngst mit der Frage befasst, ob "Ackerboxen" den Regelungen des Öffnungszeitengesetzes 2003 (ÖZG) unterliegen.1 Im vorliegenden Beitrag wird dieses VwGH-Erkenntnis analysiert und erörtert, welche Konsequenzen sich daraus für "Ackerboxen" und andere gleichartige Verkaufsmodelle ergeben.

