Eine juristische Person wie eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die mit einem Reiseveranstalter im eigenen Namen, aber für Rechnung einiger ihrer Mitglieder einen Pauschalreisevertrag geschlossen hat, fällt unter den Begriff "Reisender" iSd Art 3 Nr 6 Pauschalreise-RL. EuGH 13. 11. 2025, C-445/24, (W); zu einem belgischen Vorabentscheidungsersuchen.

