Luxuriöse Villen oder Penthäuser, die von GmbHs den Gesellschaftern zu Wohnzwecken überlassen werden, zählen seit mittlerweile 25 Jahren zu den steuerlich besonders intensiv diskutierten Themen. Die steuerlichen Konsequenzen können dabei im Einzelfall nicht nur erheblich sein, sondern es stellen sich auch steuersystematisch spannende Fragen. Denn dabei gilt es ua zu beantworten, ob eine Kapitalgesellschaft neben ihrem "umfassenden Gewerbebetrieb" (§ 7 Abs 3 KStG) überhaupt noch eine "außerbetriebliche Sphäre" haben kann.

