Während in Deutschland am 23. 6. 2025 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge - kurz: VKrRL 2023 - veröffentlicht wurde, sucht man einen entsprechenden Entwurf in Österreich noch vergeblich.1 Viel Zeit bleibt dem österreichischen Gesetzgeber freilich nicht mehr, sind die Mitgliedstaaten doch bis zum 20. 11. 2025 zur Umsetzung der Richtlinie angehalten. Die neuen Regelungen gelten dann ab 20. 11. 2026. Bei der verbleibenden Zeit handelt es sich ohne Zweifel um ein knappes Gut, ist doch - da in nahezu sämtlichen Bereichen des bestehenden nationalen Verbraucherkreditrechts zumindest kleinere, nicht selten aber umfassende Modifikationen und Novellierungen erforderlich sein werden - von einem nicht unerheblichen Umsetzungsaufwand für den nationalen Gesetzgeber auszugehen.2

