Das EuGH-Urteil vom 1. 8. 2025, C-794/23, P-GmbH, ist eine weitere (zweite) Vorabentscheidung, die im Rahmen desselben Ausgangsverfahrens erging. Der EuGH konnte offene Fragen zur Umsatzsteuerschuld aufgrund Rechnungslegung (§ 11 Abs 12 UStG 1994) klären. - EuGH 1. 8. 2025, C-794/23.

