Wird im Privatvermögen eine notleidende (unverzinsliche oder verzinsliche) Forderung unter ihrem Nominalwert angekauft und wird die Forderung später mit einem höheren Betrag als dem Ankaufspreis getilgt, führt diese zu steuerpflichtigen Einkünften, und zwar zu tarifbesteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen. - VwGH 4. 9. 2025, Ro 2023/13/0010.

