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Sacheinlageprüfer - Haftung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/565RdW 2025, 741 Heft 11 v. 10.11.2025

AktG: § 42

UGB: §§ 224, 274, 275

Betr die Haftung des Abschlussprüfers ist in der Rsp bereits geklärt, dass § 275 UGB als (eigentliches) Schutzgesetz (nur) zugunsten jener Gesellschaft wirkt, die ihn bestellt hat. Anderes hat auch für eine Haftung des Sacheinlageprüfers nach § 42 AktG iVm § 275 Abs 1-4 UGB nicht zu gelten.

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