BVergG 2018: § 31 Abs 7, §§ 39, 144 Abs 1, §§ 153, 154 Abs 3 und 4, § 155 Abs 4-9, § 334 Abs 3, § 353 Abs 1, § 356
VwGH 3. 7. 2025, Ro 2023/04/0039-6
Die AG (Bundesbeschaffung Gesellschaft mbH) leitete ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von SARS-CoV2-(COVID-19)-Antigenschnelltests ein und veröffentlichte hierzu allgemeine Ausschreibungsbedingungen. Darin war festgehalten, dass die Rahmenvereinbarung mit allen nicht auszuscheidenden Bietern abgeschlossen wird, die ein gültiges Angebot gelegt haben.

