Die gesellschaftsvertragliche Regelung eines Mitverkaufsrechts ist gem § 10 FlexKapGG zwingende1 Voraussetzung für die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen (UWA) bei einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo). In der Literatur ist umstritten, welche Auswirkungen ein Verstoß gegen das Mitverkaufsrecht auf die Wirksamkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen der Gründungsgesellschafterinnen hat. Hat das Mitverkaufsrecht der Unternehmenswert-Beteiligten (UWB) dingliche Wirkung und führt ein Verstoß folglich zur Unwirksamkeit von Anteilsübertragungen oder steht eine Verletzung des Mitverkaufsrechts einer wirksamen Übertragung nicht im Wege?

