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Beratung iZm Schulden - keine gewerbliche Vermögensberatung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/490RdW 2025, 654 Heft 10 v. 10.10.2025

Die vermittelnde bzw beratende Tätigkeit iZm den Schulden eines Dritten - und damit eine Sanierungsberatung zur Schuldenregulierung - kann nicht als gewerbliche Vermögensberatung angesehen werden. VwGH 5. 6. 2025, Ro 2024/04/0004.

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