Die vermittelnde bzw beratende Tätigkeit iZm den Schulden eines Dritten - und damit eine Sanierungsberatung zur Schuldenregulierung - kann nicht als gewerbliche Vermögensberatung angesehen werden. VwGH 5. 6. 2025, Ro 2024/04/0004.
Die vermittelnde bzw beratende Tätigkeit iZm den Schulden eines Dritten - und damit eine Sanierungsberatung zur Schuldenregulierung - kann nicht als gewerbliche Vermögensberatung angesehen werden. VwGH 5. 6. 2025, Ro 2024/04/0004.
