Der Vertrag über die Verpachtung eines Hotels (zur Führung eines Beherbergungsbetriebes) unterliegt der Bestandvertragsgebühr nach dem GebG. Es greift nicht die Gebührenbefreiung für "Verträge über Miete von Wohnräumen". - VwGH 14. 5. 2024, Ro 2024/16/0004.