ArbVG: § 36 Abs 2 Z 3
Ist ein Hoteldirektor für den gesamten operativen Betrieb des Hotels verantwortlich, hat er die personelle Verantwortung für ca 25 Mitarbeiter inne und kommt ihm eine maßgebliche Entscheidungsbefugnis im personellen Bereich zu (Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern, Entscheidung über die Gehaltshöhe, Weisungsrecht etc), ist er als leitender Angestellter iSd ArbVG anzusehen.